
Die Anschlussfinanzierung ermöglicht es dem Leasingnehmer, den Restwert des Leasingobjekts am Ende der Vertragslaufzeit in die Finanzierung zu überführen. Der Restwert wird dann in monatlichen Raten abbezahlt und das Fahrzeug geht in Ihr Eigentum über. Auf eine Anschlussfinanzierung besteht grundsätzlich kein Anspruch – der Leasinggeber muss dem zunächst zustimmen.
Wenn Dir Dein Fahrzeug gefällt, kannst Du es nach Deinem Leasingvertrag mit einer Anschlussfinanzierung erwerben.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.