
Eine Verlängerung des Leasingverhältnisses ist eine Verlängerung, wenn das geleaste Fahrzeug nach der ursprünglichen Vertragsbeendigung weiter genutzt werden soll. Diese auch als verlängertes Leasing bezeichnete Option lohnt sich vor allem für Kunden, die beim Leasing ihres Fahrzeugs keinen langfristigen Vertrag abschließen möchten. Um einen Vertrag abzuschließen, muss der Mieter vor Ablauf der normalen Vertragslaufzeit einen Antrag beim Vermieter stellen. Hinweis: Der Händler kann, muss aber nicht dem Antrag auf Franchisevertrag zustimmen.
Wenn dir dein konkretes Leasingfahrzeug gefällt, kannst du es bei manchen Anbietern mit einem Anschlussvertrag verlängern.
Besonders ausgeprägt war der starke Unterschied in der monatlichen Ratenbelastung bei früheren Neuwagenleasingverträgen. Ratenzahlungen sind Nachmieten, da Verlängerungen neu berechnet werden müssen. Das bedeutet, dass der Leasingnehmer in diesem Fall keine bisherigen Raten zahlt, sondern günstigere Leasingraten auf Basis des aktuellen Fahrzeugwertes zahlt. Grundsätzlich orientiert man sich am Restwert inklusive Abzügen für Verschleiß. Erfahrene Leasingnehmer ziehen es vor, durch Anschlussleasingverträge zu verlängern und bei langfristigen Verträgen von den Einsparungen beim Neuwagenleasing zu profitieren. Wenn ein befristeter Mietvertrag ausläuft und der Mieter das Fahrzeug weiter nutzen möchte, ohne das Fahrzeug zum Restwert zu kaufen, ist ein Verlängerungsvertrag eine gute und günstige Möglichkeit. Die neuen Raten werden zwischen Vermieter und Kunde ausgehandelt. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Leasingnehmer dem Angebot zustimmt und den Anschluss-Leasingvertrag unterzeichnet. Stimmt der Händler nicht zu, ist die vertraglich vereinbarte Rückgabe des Fahrzeugs nötig. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung gibt es nicht.
Bei einer Laufzeit von zwei, drei oder vier Jahren bleiben die Raten des Leasingnehmers gleich. Auch wenn der Restwert des Fahrzeugs nutzungsbedingt gemindert ist, ist eine Änderung des Mietpreises im laufenden Vertrag nicht vorgesehen. Wenn Sie ein Auto für ein Jahr mieten und kurz vor Vertragsablauf eine Verlängerung beantragen, reduziert sich die monatliche Gebühr aufgrund der Neuberechnung automatisch. Gerade bei Neuwagen macht die neue Kalkulation den monatlichen Kostenunterschied zwischen Alt- und Neuvertrag nicht zu unterschätzen. Auch Folgemietverträge sind von Vorteil, wenn Sie während der Mietzeit flexibel sein und Probe fahren möchten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Anbieter nicht eingebunden werden muss.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.